Die Migration Law Clinic der Vrije Universiteit Amsterdam – Strategische Prozessführung aus der Perspektive eines Studierenden

M.T. and others v. Sweden, Application no. 22105/18. Zwar habe ich die Person, die hinter den dazugehörigen Initialen steckt, weder persönlich kennengelernt, noch kann ich behaupten ein profunder Kenner des schwedischen Rechtssystems zu sein. Dennoch haben meine vier Kolleg*innen und ich in den letzten Wochen unzählige Stunden damit verbracht an einer juristischen Stellungnahme zu arbeiten, die hoffentlich dazu beitragen wird, dass Frau M.T. und ihre Familie aus Syrien mit ihrem Sohn in Schweden vereint wird. Und wer weiß, vielleicht wird der EGMR eine Entscheidung treffen, die über den Anlassfall hinaus dem restriktiven Kurs einiger europäischer Staaten im Hinblick auf Familiennachzug für Familienmitglieder von subsidiär Schutzberechtigten einen Riegel vorschiebt.

Wie kann (oder muss) Rechtsberatung für Geflüchtete aussehen?

Es ist gut dreieinhalb Jahre her, als hunderttausende Menschen innerhalb eines kurzen Zeitraumes nach Deutschland kamen. Im ehrenamtlichen Bereich brach eine Welle der Solidarität, einhergehend mit Euphorie, aus. Dieses Ereignis kann zweifelsfrei als Ausgangspunkt für die Professionalisierung der studentischen Rechtsberatungen mit Schwerpunkt Asylrecht gesehen werden. Nun müssen sich aber alle Refugee Law Clinics (RLCs) die Frage stellen, wie in den kommenden Jahren eine praxis- und lösungsorientierte Beratung auf die Beine gestellt werden kann.

In der Strafkolonie. Zu Maßnahmen und Symbolik im Umgang mit ausreisepflichtigen Geflüchteten

Mit dem Rückgang der Zahl neu gestellter Asylanträge in vielen europäischen Ländern geht eine Verlagerung des öffentlichen Diskurses einher. Die zentrale Frage, gerade im politischen Diskurs, scheint nicht mehr die nach der viel bemühten „Bekämpfung der Fluchtursachen“ zu sein. An ihre Stelle treten aber nicht Fragen der Integration geflüchteter Menschen, sondern Diskussionen um Abschiebungen und ihre gegenüber Geflüchteten möglichst restriktive Vorbereitung und Durchsetzung. Beispielhaft dafür sind zwei Debatten: In Dänemark sollen ausreisepflichtige Geflüchtete bis zu ihrer Abschiebung auf der Insel Lindholm interniert werden. Der vielsagende Spitzname der Insel: Øde Ø – einsame, öde Insel. Und in einem Referentenentwurf zeigt sich nun das deutsche Bundesinnenministerium offen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Menschen in Justizvollzugsanstalten. Zwei Beispiele für insbesondere auch sprachlich wirkende Symbolpolitik ohne Maß auf Kosten der Geflüchteten, die sich in rechtlich problematischen Maßnahmen niederschlägt.