Die Strategic Litigation Unit Regensburg – Strategische Prozessführung von Studierenden im Asylrecht

Strategische Prozessführung (engl. Strategic Litigation) wird zunehmend beliebter im Asylrecht, auch Law Clinics beschäftigen sich mit den Möglichkeiten, die sie bietet. Seit Dezember 2018 gibt es in Regensburg die Strategic Litigation Unit als ergänzendes Angebot zur dortigen RLC. Dieser Artikel soll den Begriff Strategic Litigation greifbar machen und Leser*innen sowie Law Clinics für diese Art der Rechtsdurchsetzung begeistern.

Amtsermittlungsgrundsatz vs. Mitwirkungspflicht im asylgerichtlichen Verfahren

Der Amtsermittlungsgrundsatz und die Mitwirkungspflicht stehen im asylgerichtlichen Verfahren in einem besonderen Spannungsverhältnis. Dabei ist aus rechtspolitischer Sicht ein Vergleich zur Sozialgerichtsbarkeit und eine Diskussion zur Übertragbar-keit auf die Asylgerichtsbarkeit besonders spannend. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen lassen sich Rückschlüsse auf die Arbeit der RLCs im Hinblick darauf ziehen, dass eine gute Vorbereitung der Geflüchteten unerlässlich ist.

In der Strafkolonie. Zu Maßnahmen und Symbolik im Umgang mit ausreisepflichtigen Geflüchteten

Mit dem Rückgang der Zahl neu gestellter Asylanträge in vielen europäischen Ländern geht eine Verlagerung des öffentlichen Diskurses einher. Die zentrale Frage, gerade im politischen Diskurs, scheint nicht mehr die nach der viel bemühten „Bekämpfung der Fluchtursachen“ zu sein. An ihre Stelle treten aber nicht Fragen der Integration geflüchteter Menschen, sondern Diskussionen um Abschiebungen und ihre gegenüber Geflüchteten möglichst restriktive Vorbereitung und Durchsetzung. Beispielhaft dafür sind zwei Debatten: In Dänemark sollen ausreisepflichtige Geflüchtete bis zu ihrer Abschiebung auf der Insel Lindholm interniert werden. Der vielsagende Spitzname der Insel: Øde Ø – einsame, öde Insel. Und in einem Referentenentwurf zeigt sich nun das deutsche Bundesinnenministerium offen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Menschen in Justizvollzugsanstalten. Zwei Beispiele für insbesondere auch sprachlich wirkende Symbolpolitik ohne Maß auf Kosten der Geflüchteten, die sich in rechtlich problematischen Maßnahmen niederschlägt.

Quo vadis, Demokratie? Hass und Hetze in Zeiten von Flucht und Migration – Teil I

Erich Kästner, der Zeuge der Verbrennung seiner eigenen Bücher am 10. Mai 1933 auf dem heutigen Berliner Bebelplatz wurde, sprach zum 25. Jahrestag der Bücherverbrennung folgende Worte: „Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. Die Lawine hält keiner mehr auf …“.

Ein Aufruf zur Verlagerung des Fokus

Als Refugee Law Clinic (RLC) ist es naheliegend, dass wir Refugee Law machen, also die internationalen und nationalen Gesetze zur rechtlichen Stellung von Flüchtlingen. Doch ich denke die meisten Berater und Übersetzer der RLC Berlin würden mir zustimmen, dass nicht nur Menschen mit Flüchtlingsstatus, oder sogar nur mit Fragen über den Flüchtlingsstatus zu ihnen in die Beratung kommen.