Die Migration Law Clinic der Vrije Universiteit Amsterdam – Strategische Prozessführung aus der Perspektive eines Studierenden

M.T. and others v. Sweden, Application no. 22105/18. Zwar habe ich die Person, die hinter den dazugehörigen Initialen steckt, weder persönlich kennengelernt, noch kann ich behaupten ein profunder Kenner des schwedischen Rechtssystems zu sein. Dennoch haben meine vier Kolleg*innen und ich in den letzten Wochen unzählige Stunden damit verbracht an einer juristischen Stellungnahme zu arbeiten, die hoffentlich dazu beitragen wird, dass Frau M.T. und ihre Familie aus Syrien mit ihrem Sohn in Schweden vereint wird. Und wer weiß, vielleicht wird der EGMR eine Entscheidung treffen, die über den Anlassfall hinaus dem restriktiven Kurs einiger europäischer Staaten im Hinblick auf Familiennachzug für Familienmitglieder von subsidiär Schutzberechtigten einen Riegel vorschiebt.

Seit September vorigen Jahres studiere ich an der VU Amsterdam den Masterstudiengang „International Migration and Refugee Law“. Eines der Fächer, welches im Rahmen dieses LL.M. angeboten wird, ist die Migration Law Clinic (MLC), in welcher ich seit Februar 2019 mitarbeite. Der nachfolgende Bericht ist weder eine wissenschaftliche Abhandlung über die Thematik der strategischen Prozessführung in Law Clinics, noch erwartet die Leser*innen eine tiefgehende rechtliche Analyse des in der Einleitung vorgestellten Falles. Vielmehr soll hier ein Einblick in die Struktur und Herangehensweise der MLC sowie in ihre Herausforderungen aus der Perspektive eines Studierenden gegeben werden. Somit möchte ich aufzeigen, wie strategische Prozessführung im akademischen Setting an der VU Amsterdam umgesetzt wird.

Wie ist die MLC aufgebaut?

Auf Initiative des Amsterdam Centre for Migration and Refugee Law (ACMRL) der VU Amsterdam wurde die MLC im Herbst 2013 ins Leben gerufen. Die MLC versteht sich als Expertise Centre. Ziel ist es folglich einerseits unabhängige und qualitativ hochwertige Rechtsberatung im Bereich des (europäischen) Migrationsrechts für Anwält*innen und NGOs anzubieten und andererseits motivierten Studierenden die Möglichkeit zu geben, ihre (juristischen) Kompetenzen zu erweitern. Anders als die RLCs in Deutschland bietet die MLC allerdings keinen Zugang zur persönlichen Rechtsberatung an, sondern fokussiert sich auf die Erarbeitung von sogenannten expert opinions.

Interessierte Studierende müssen sich vorab für die Teilnahme bewerben, wobei die endgültige Auswahl durch die Kurs-Koordinatorin Dr.in Marcelle Reneman erfolgt. Für die erfolgreiche Teilnahme erhalten die StudentInnen 6 ECTS pro Semester. Zu Beginn des Semesters teilen sich die Teilnehmer*innen in zwei Gruppen zu +/- fünf Student*innen auf. In weiterer Folge arbeitet jede Gruppe für das restliche Studienhalbjahr an einem Fall und wird durch eine*n Supervisor*in aus dem ACMRL betreut. Die Großgruppe trifft sich üblicherweise im 2-Wochen-Takt, während die Kleingruppen ihre Meetings je nach Bedarf individuell vereinbaren.

Von Beginn an wird darauf Wert gelegt, dass sich die Studierenden aktiv in die Clinic einbringen. Eigenverantwortlichkeit wird beispielsweise dadurch gefördert, dass jede*r Studierende zu Beginn des Semesters seine persönlichen Lernziele festlegt und diese zum Abschluss gemeinsam mit dem*der Supervisor*in und dem*der Koordinator*in evaluiert werden. Darüber hinaus ist es durchaus erwünscht, dass Studierende auch in der Gestaltung der Großgruppentreffen mitwirken, beispielsweise durch Vorschläge für externe Vortragende oder für konkrete Themen, zu denen die Studierenden sich einen fachlichen Input wünschen.

Wie werden die Fälle ausgewählt?

Die Auswahl der Fälle erfolgt durch die Koordinatorin der MLC, wobei diese entweder durch das bestehende Netzwerk von NGOs oder Anwält*innen herangetragen werden oder die MLC eigenständig recherchiert und in weiterer Folge mit den jeweiligen Rechtsvertreter*innen Kontakt aufnimmt. Naturgemäß sind bei der Auswahl einige Kriterien bzw. Bedingungen zu beachten: Bestehen grundsätzlich ausreichende Kapazitäten und die notwendige Expertise? Passt die Bearbeitung des Falles in das akademische Jahr bzw. ist diese mit den jeweiligen Fristen des entsprechenden Verfahrens realistischerweise umsetzbar? Und nicht zuletzt im Hinblick auf den Fokus der strategischen Prozessführung: Ist die Erarbeitung einer “expert opinion” im konkreten Fall sinnvoll bzw. welcher Mehrwert kann damit für das Verfahren erreicht werden? Hat eine Entscheidung im Fall das Potential eine über den Einzelfall hinausgehende Veränderung zu bewirken?

Bis dato ist die MLC insbesondere in Verfahren vor dem EuGH in Erscheinung getreten. So zum Beispiel in der Rechtssache A. und S., C-550/16, welche die Rechtsfrage behandelte, ob anerkannte Flüchtlinge, die im Zuge des Asylverfahrens volljährig werden, dennoch als Minderjährige im Sinne der FamilienzusammenführungsRL zu qualifizieren sind. Hier hat der EuGH die von der MLC eingebrachte expert opinion den Parteien des Verfahrens vorgelegt und diese aufgefordert darauf zu reagieren. Erfreulicherweise ist der EuGH in diesem Verfahren schlussendlich der Argumentation der MLC gefolgt. Demnach ist eine Person, die zum Zeitpunkt der Einreise und Antrages auf internationalen Schutz minderjährig ist, im Laufe des Asylverfahrens jedoch volljährig wird und welcher in weiterer Folge der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird, als minderjährig im Sinne des Art. 2 (f) FamilienzusammenführungsRL und behält folglich das Recht auf Familiennachzug gemäß Art. 10 Abs 3 (a) FamilienzusammenführungsRL. Der EuGH bestätigte somit die Ansicht der MLC, wonach das Alter zum Zeitpunkt des Antrages auf internationalen Schutz und nicht etwa jenes zum Zeitpunkt der Entscheidung im Asyl- oder aber im Familienzusammenführungsverfahren entscheidend sei.

Aktuell arbeiten beide Gruppen der MLC an Stellungnahmen für anhängige Verfahren vor dem EGMR, an sogenannten 3rd party interventions. So sieht Art. 36 Abs 2 EMRK vor, dass der Präsident des Gerichtshofs die Einbringung einer Stellungnahme von nicht beteiligten Parteien im Verfahren genehmigen kann (für eine kurze Einführung zur Thematik der 3rd party interventions empfielt sich der Blogpost von Paul Harvey, zu finden unter: https://strasbourgobservers.com/2015/02/24/third-party-interventions-before-the-ecthr-a-rough-guide/).

Während sich unsere Kolleg*innen in S.S. v. Sweden, Appl. No. 43654/189 beispielsweisemit der im Asylrecht viel diskutierten „Verwestlichung“ und den damit einhergehenden möglichen Art. 3 bzw. Art. 9 EMRK Verletzungen befassen, liegt der Fokus unserer Gruppe bei dem in der Einleitung genannten Fall ganz auf der Frage, ob die Beschränkung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte durch ein befristet eingesetztes schwedisches Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK verstößt. Beide Fälle drehen sich folglich nicht nur um überaus spannende Rechtsfragen, sondern haben darüber hinaus das Potential zu richtungsweisenden Entscheidungen des EGMR zu werden.

Wie bereits kurz dargelegt, übernimmt die MLC keine direkte Vertretung von Klient*innen. Dementsprechend erfolgt die Einbringung der expert opinion – sei es wie mittels einer 3rd party intervention oder aber als Eingabe durch die Rechtsvertretung im Verfahren – immer in enger Abstimmung mit der Rechtsvertretung der Klient*innen. Darüber hinaus liegt die Letztverantwortung von Veröffentlichungen bei der MLC, welche als eigenständige juristische Person konzipiert ist.

Was sind die Herausforderungen?

Zweifellos ist die MLC mit keiner anderen normalen Lehrveranstaltung zu vergleichen. Neben klassischen juristischen Fertigkeiten wie Recherche oder das Verfassen von stringenten rechtlichen Argumenten, benötigen Studierende in jedem Fall ein hohes Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit. So interessant und bereichernd die gemeinsame Arbeit auch ist, so darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Zusammenarbeit von fünf Studierenden mit verschiedenen Ausbildungen, Erfahrungen und dementsprechend unterschiedlichen Zugängen und Herangehensweisen jedenfalls auch eine Herausforderung ist. Um mögliche Teamkonflikte vorzubeugen bzw. im Falle eines Konfliktes auf gewisse Grundregeln zurückgreifen zu können, erarbeiten die Kleingruppen zu Beginn des Semesters eine eigene Team-Charter als Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit.

Auch verlangt die Arbeit in der Clinic ein gewisses Grad an zeitlicher Flexibilität. Was für Jurist*innen in der Praxis zum Joballtag dazugehört – intensive Arbeitsphasen aufgrund von Fristen und der damit einhergehende Druck – kann für Studierende oftmals eine neue Erfahrung sein. Dies gilt umso mehr, als dass eine laufende Abstimmung innerhalb des Teams notwendig ist und die Gruppenmitglieder im Regelfall durch weitere Lehrveranstaltungen, Nebenjobs, Praktika, etc. ausgelastet sind.

Nicht zuletzt heißt es im Rahmen der MLC auch zu lernen mit negativen Erfahrungen umgehen zu können. Wie in der Praxis auch, wird der eigene Einsatz nicht immer zum gewünschten Erfolg führen, sei es, weil der*die Supervisor*in es für notwendig erachtet die erarbeitete Stellungnahme (im größeren oder kleineren Ausmaß) zu überarbeiten, sei es, weil der zuständige Gerichtshof das Verfahren von der Liste streicht, da der betroffene Staat sich entscheidet einen Aufenthaltstitel zu erteilen, um ein Urteil zu vermeiden.

Letztlich sind es allerdings genau jene Erfahrungen, welche die Mitarbeit in der MLC zu einer besonderen Bereicherung machen. Trotz meiner Berufserfahrung als Rechtsberater konnte ich im Rahmen der MLC nicht nur neue juristische Kenntnisse erwerben, sondern insbesondere auch meine soft skills weiterentwickeln. Gemeinsam in einem diversen Team an spezifischen rechtlichen Problemstellungen zu arbeiten war für mich nicht nur eine wertvolle Erfahrung, sondern zugleich auch herausfordernd und bereichernd.

Inwieweit der EGMR unsere Arbeit im konkreten Fall würdigen wird, wird die nahe Zukunft zeigen. Ich für meinen Teil bin jedenfalls dankbar dafür in der MLC mitgearbeitet haben zu dürfen und sehe die Arbeit der MLC sowohl für mich persönlich als auch unter der Perspektive der strategischen Prozessführung als wertvolle Bereicherung.

Mag. Paul Schwarzl hat an der KF-Universität Graz das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Er ist seit 2013 Rechtsberater bei der Organisation Zebra – Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum in Graz, Österreich. Aktuell studiert er an der VU Amsterdam den Masterlehrgang „International Migration and Refugee Law“ und ist Mitglied der Migration Law Clinic. Alle Informationen zur MLC und den bisher erarbeitenden expert opinions sind auf www.migrationlawclinic.org zu finden.


Zitiervorschlag:
Schwarzl, Paul: Die Migration Law Clinic der Vrije Universiteit Amsterdam – Strategische Prozessführung aus der Perspektive eines Studierenden, RLC Journal (2019) 16. 
<https://rlc-journal.org/2019/die-migration-law-clinic-der-vrije-universiteit-amsterdam/>


Die Inhalte der Artikel geben allein die Meinung der Autoren und nicht notwendigerweise die der Redaktion wieder. Die Beiträge enthalten ggf. Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Aus diesem Grund können wir für diese auch keine Gewähr übernehmen.