„Sichere Herkunftsstaaten“ sind ausnahmslos sicher. Stimmt das?

Die Debatten in der letzten Zeit bzgl. der Themen Asyl und Migration wurden vielfach von der Diskussion um die Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sog. sichere Herkunftsstaaten geprägt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, die Liste im Asylgesetz (AsylG) um die oben genannten Staaten zu ergänzen, wurde am 18. Januar 2019 im Bundestag angenommen. Eine Abstimmung im Bundesrat wurde jedoch vertagt. So soll die Liste um diese vier Staaten ergänzt werden.