Recht auf Flüchtlingsstatus für syrische Kriegsdienstverweigerer!

Die neugeborene Hoffnung… Mit seinem Urteil vom 19. November 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass syrische Kriegsdienstverweigerer im Regelfall Flüchtlingsstatus bekommen müssen. Dies ist seit 2016 in Deutschland aber nicht der Fall, stattdessen erhalten viele Antragsteller subsidiären Schutzstatus. Für sie liegen nach der Meinung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Verfolgungsmerkmale… Read more Recht auf Flüchtlingsstatus für syrische Kriegsdienstverweigerer!