Anforderungen an den Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft nach § 53 Abs. 2 AsylG
Ein wesentliches Ziel und Bestreben von geflüchteten Personen, die ihren Weg nach Deutschland gefunden haben, ist es, letztlich aus der Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung ziehen zu dürfen. Dies vermutlich vor allem, weil eine eigene Wohnung einen besseren Schutz der Privatsphäre, mehr Freiheiten und Ruhe bietet, zumal auch Gewalt besonders gegenüber eher vulnerablen Gruppen vermehrt… Read more Anforderungen an den Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft nach § 53 Abs. 2 AsylG