Was hat sich geändert?
Die globale Covid-19-Pandemie hat die Gesellschaft und Politik vor viele Probleme und Herausforderungen gestellt, die noch immer andauern. Zwar ist jede*r individuell betroffen, doch manche trifft es schwerer als andere. Über die in Deutschland lebenden Asylsuchenden redet kaum jemand. Dabei scheinen Sammelunterkünfte besonders gefährdet, zu Hotspots für Corona-Infektionen zu werden. Um herauszufinden, wie die derzeitige Lage sich auf die Unterbringung Geflüchteter in Sammelunterkünften auswirkt und welche Gefühle und Reaktionen sie bei den Geflüchteten sowie den Mitarbeiter*innen der Unterkünfte auslöst, haben wir mit vier unterschiedlichen Menschen darüber gesprochen, wie sie den Alltag in einer Sammelunterkunft wahrnehmen und erleben. Bei diesen Sammelunterkünften handelt es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), eine zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) sowie kommunale Folgeunterkünfte.
Zunächst müssen Schutzsuchende, die einen Asylantrag stellen wollen, sich persönlich bei der nächstgelegenen Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) ihres Ankunftsorts vorstellen, wo ihre Identität festgestellt wird (Flüchtlingsrat NRW, Bosch-Stiftung). Von dort werden sie nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ einem Bundesland zugewiesen und nach wenigen Stunden in eine EAE des zuständigen Bundeslands gebracht. Dort stellen sie ihren Asylantrag.
Die weiteren Modalitäten richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Es gibt einstufige, zweistufige und dreistufige Aufnahme- und Unterbringungssysteme, welche jeweils das Zuständigkeitsverhältnis zwischen Land und Kommunen sowie die jeweilige Unterbringungsdauer regeln (ProAsyl). Bei den dreistufigen Systemen, wie z.B. in NRW, betreibt das Land EAEen (1. Stufe) sowie Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE, 2. Stufe); anschließend erfolgt die Verteilung auf die Folgeunterkünfte der Gemeinden (Stufe 3). Die Unterbringung auf Stufe 1 ist nur von kurzer Dauer, die Schutzsuchenden werden im Wesentlichen erkennungsdienstlich behandelt und einem Gesundheitscheck unterzogen (Flüchtlingsrat NRW). In der ZUE bleiben sie dann mehrere Monate (max. 24 Monate in NRW) bis zu ihrer Zuweisung oder Ausreise bzw. Abschiebung (Flüchtlingsrat NRW). Zugewiesene Personen werden sodann aus auf die Gemeinden verteilt und dort in Folgeunterkünften untergebracht.
Bei den zweistufigen Systemen wird die Stufe der ZUE sozusagen „übersprungen“, dafür sind die Asylsuchenden länger in der EAE, welche dann als Gemeinschaftsunterkunft dient, untergebracht (ProAsyl). Bei den einstufigen Systemen (Stadtstaaten) ist die Landesregierung für alles zuständig (Bosch Stiftung).
D. arbeitet in der zentralen EAE Hamburgs und betreibt dort eine offene Sprechstunde. Bei der EAE handelt es sich um ein ehemaliges Posthotel. Die Zimmer verfügen über ein eigenes Badezimmer; pro Zimmer sind 2 bzw. 4 Personen untergebracht. Wegen der Pandemie wohnen aktuell nur Personen zusammen, die einander bereits kennen; dies ist ausnahmsweise möglich, da die Unterkunft nicht ausgelastet ist.
Es gelten die gängigen Hygieneregeln. D. berichtet, dass es in der Unterkunft laufend neue Corona-Fälle gibt. In Anbetracht der Tatsache, dass dort so viele Menschen untergebracht sind, es eine eigene hausinterne Grundschule gibt und die Bewohner*innen auch Kontakte außerhalb der Unterkunft haben, sei sie darüber auch nicht verwundert. Positiv getestete Personen werden in eine Quarantäneunterkunft verlegt; Todesfälle hat es bisher zum Glück nicht gegeben (Stand: Dezember 2020). D. schätzt die Wahrscheinlichkeit, sich in der Unterkunft anzustecken, aufgrund der baulichen Eigenschaft als Hotel dennoch nicht wesentlich größer ein als andernorts. Zwar müssten die Bewohner*innen alle gemeinsam essen, der Speisesaal sei aber sehr groß.
D.‘s Arbeitsalltag hat sich durch Corona nur geringfügig verändert. Sie berät die Geflüchteten weiterhin in ihrem Büro, wenngleich sie versucht, möglichst viele Gespräche „durch die Tür“ zu führen. Sie habe bei den Bewohner*innen einen vermehrten Rede- und Kontaktbedarf festgestellt, dem sie versucht gerecht zu werden. Andere Mitarbeiter*innen hätten ihre Arbeit allerdings deutlich eingeschränkt. Nach dem Motto „Wieso soll ich für xy einen Termin bei der Behörde x oder dem Arzt y vereinbaren, wenn dieser am Ende eh abgesagt wird? Dann lasse ich es lieber gleich sein.“ sei die Bereitschaft mancher, sich um die Belange der Geflüchteten zu kümmern, gesunken. Einige Mitarbeiter*innen seien auch um ihre eigene Gesundheit besorgt. Die Beratung aus dem Home Office durchzuführen, gestattet ihr Arbeitgeber nicht. Die Arbeitszeiten wurden auch nicht entzerrt. Corona-Tests sind für die Mitarbeiter*innen nicht verfügbar, getestet wird nur, wer Symptome zeigt. Laut D. ist dies vor allem deshalb unverständlich, da man als Mitarbeiter*in auch mit positiv getesteten Bewohner*innen in engem Kontakt steht, um diesen ihr Testergebnis zu verkünden und sich um deren Transport in die Quarantäneunterkunft zu kümmern.
Für die Bewohner*innen hat sich der Alltag hingegen deutlich geändert. Ihnen fehlt es an Freizeitangeboten, Sprachkursen und erforderlichen Behördengängen. Sie seien laut D. jedoch dankbar, dass die Bedingungen in Deutschland hinsichtlich Ansteckungsrisiko und Gesundheitsversorgung besser seien als in ihren Herkunftsländern.
R. arbeitet für das Diakonische Werk und bietet Sozialberatung in Form einer offenen Sprechstunde in zwei verschiedenen Folgeunterkünften an. Er hilft den Bewohner*innen bei alltäglichen Angelegenheiten und begleitet sie zu externen Terminen, z.B. bei der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt.
Die beiden Folgeunterkünfte (440 bzw. 200 Personen) sind derzeit ausgelastet. Geflüchtete werden grundsätzlich zu sechst in Wohnungen (3 Zimmer, Küche, Bad) untergebracht, teilweise leben jedoch auch deutlich mehr als sechs Personen zusammen. Laut R. hat sich hieran trotz Corona nichts geändert, was an der hohen Auslastung liegt. Insbesondere in den Wohnblöcken, wo alleinstehende Personen untergebracht sind, gebe es zwischen den Bewohner*innen einen regen Austausch; außerdem sei Kontakt zu anderen in den zentralen Waschküchen unvermeidbar. Auch die Tatsache, dass Bewohner*innen die Verwaltungsbüros nicht mehr betreten dürfen, sondern ihr Anliegen am Eingang schildern und auf den Fluren auf „Bedienung“ warten müssen, führe zu erhöhtem Kontakt durch Stau.
R. schildert, dass im März und April Corona-bedingt gar keine externen Projekte mit Geflüchteten durchgeführt werden durften, sodass er keine Beratung vor Ort geben konnte. Seit Mai darf er nun mit reduzierter Stundenzahl wieder in sein Büro, Begleitungen zu Auswärtsterminen fallen hingegen weiter aus. Die Beratungszeit sei offiziell auf 15 Minuten pro Person begrenzt worden, nach jeder Beratung müsse gelüftet, das ganze Büro desinfiziert und beides protokolliert werden – Vorgaben, die sich in der Realität nur schwer einhalten lassen. R. gibt zu, dass er sich bei umfangreichen Beratungen nicht immer an die 15 Minuten-Regel halte, um den Geflüchteten trotz der Umstände bestmöglich helfen zu können. Die „Laufkundschaft“ sei weniger geworden, da die Geflüchteten nicht vor dem Büro warten wollen. R. selbst schützt sich durch eine Plexiglasscheibe. Er hat sich an die Situation gewöhnt und fühlt sich relativ sicher. Was ihn am meisten stört, ist die 15 Minuten-Vorgabe, da diese eindeutig zu Lasten der Bewohner*innen gehe.
R. bemerkt, dass sich die Bewohner*innen zunehmend um ihre Gesundheit sorgen. Vor einiger Zeit gab es einen Corona-Fall in der Unterkunft; Die betroffene Familie wurde nicht in eine Quarantäne-Unterkunft gebracht, sondern blieb in ihrer Wohnung, wo sie mit Essenspaketen versorgt wurde. Dafür hatten viele Bewohner*innen kein Verständnis. Doch die Geflüchteten sorgen sich nicht nur um ihre Gesundheit, vielmehr entstehen durch die Pandemie weitere mittelbare Probleme, die sie schwer belasten. Es sind viele Freizeitangebote weggefallen, Sprachkurse fallen aus, die Ämter haben geschlossen, es gibt keine Praktikumsplätze mehr. Dies führt laut R. vermehrt zu einem allgemeinen Gefühl der Perspektivlosigkeit.
S. ist vor ca. 10 Jahren aus Pakistan geflohen und vor ca. 2 Jahren nach Deutschland gekommen. Derzeit lebt er in einer ZUE des Landes NRW.
S. hat Angst. Er hat Angst sich mit Corona zu infizieren und dadurch noch weiter isoliert zu sein. Für ihn gibt es keinen sicheren Rückzugsort. Sein Zimmer in der Unterkunft teilt er sich mit drei weiteren Personen, die für ihn zunächst Fremde sind. Insbesondere fällt es ihm schwer, seinen Mitbewohnern zu vertrauen, was den Umgang mit Corona betrifft. Er hat keinen Überblick darüber, wen sie treffen und in welchem Umfang sie sich auch ihm gegenüber verantwortlich fühlen, Verhaltensgeboten folgen und Regeln einhalten.
Wie mit ihm umgegangen wird, empfindet er als eine Art von Gleichgültigkeit ihm gegenüber.
Seine Nachfragen hinsichtlich der Kapazitäten der Unterkunft und damit einhergehender Zimmerbelegung bleiben unbeantwortet. Er fühlt sich hilflos und alleingelassen.
In der Unterkunft gelten die gängigen Hygienestandards, zudem gibt es einige Sonderregelungen: So müssen sich Bewohner*innen, die der Unterkunft für mehr als 48 Stunden ferngeblieben sind, in Quarantäne begeben. D.h. sie werden in einem separaten Korridor in Einzelzimmern untergebracht. Dabei ist positiv zu konstatieren, dass jedes Zimmer einen Zugang zu einem eigenen Badezimmer besitzt. Die möglicherweise Infizierten haben so weder Kontakt untereinander noch Kontakt zu anderen Bewohner*innen. Allerdings bleiben bei der Umsetzung der strikten Regularien einige „Schlupflöcher“, durch die keine hundertprozentige Sicherheit der Bewohner*innen gewährleistet werden kann. So teilen sich alle einen Balkon, auf dem bspw. geraucht wird. Auch die eigentlich isolierten Quarantänezimmer sind an diesen Balkon angeschlossen.
Das Gespräch mit S. ist geprägt von einem Gefühl der Einsamkeit und des Alleingelassenwerdens. S. leidet seit längerer Zeit an Depressionen, die sich durch die Auswirkungen der Pandemie noch verstärkt haben. Psychische Beratungsangebote gibt es nur außerhalb der Einrichtung. Die Wahrnehmung eines solchen Termins ist mit einem enormen organisatorischen Aufwand verbunden. Am meisten leidet S. in Zeiten der Pandemie darunter, keinen eigenen Rückzugsort zu haben.
W. ist als Betreuerin in einer mobilen KiTa angestellt, welche zwei verschiedene Sammelunterkünfte für Geflüchtete betreut. Sie empfindet die Situation als sehr angespannt, gerade in größeren Unterkünften sei es für die Menschen dort schwierig, Kontakte zu vermeiden und sich zu schützen.
Auch in dieser Unterkunft gelten die gängigen Hygienestandards. Zusätzlich gibt es einen Security Dienst, der stündlich überprüft, ob die Regularien eingehalten werden. Größere Gruppen werden von den Sicherheitsleuten aufgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt (Stand: November 2020) gab es keinen positiven Corona-Fall in der Unterkunft.
Grundsätzlich teilen sich die Bewohner*innen dreier Zimmer die Küche und die sanitären Anlagen auf einer Ebene. Wie viele Personen auf einer Ebene leben, hängt bei Familien von deren Größe ab, bzw. davon, wie viele Zimmer ihnen zustehen (ab drei Personen wird der Familie ein zusätzliches Zimmer zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung darüber, ob sie dies in Anspruch nehmen will, liegt dann bei der Familie. Maßgeblich beeinflusst wird die Entscheidung dadurch, dass durch ein zusätzliches Zimmer auch zusätzliche Kosten für die Familie entstehen).
Je länger W. erzählt, desto mehr bekommt man das Gefühl, dass die Situation für alle sehr überfordernd ist. Obwohl sie während des Gesprächs sehr ruhig und gefasst ist, macht sich eine durch die tägliche Konfrontation hervorgerufene Erschöpfung bemerkbar. Die Kapazitäten sind voll ausgelastet: Mitarbeitende müssen ihre Büros in die Aufenthaltsräume der Bewohner*innen verlegen, damit die Abstandsregelungen eingehalten werden können.
Zudem kann die pädagogische Arbeit von W. kaum bzw. nur erschwert stattfinden. Besonders schwierig ist dabei, dass die getroffenen Maßnahmen und Regelungen für die Bewohner*innen nur sehr schwer nachvollziehbar sind. Die Ambivalenz wird besonders darin deutlich, dass die Bewohner*innen sich regelmäßig auf dem Flur und in den Außenbereichen begegnen, ihnen aber von oberster Stelle untersagt wird, dass ihre Kinder gemeinsam spielen dürfen. Das Verständnis für die Maßnahmen wird zudem durch vorherrschende sprachliche Barrieren und Analphabetismus erschwert. Die Betroffenen fühlen sich benachteiligt oder ausgegrenzt. Diese Gefühle werden gesamtgesellschaftlich dadurch verstärkt, dass im Unterschied zu Geflüchtetenunterkünften bei städtischen Kindergärten keine vergleichbaren Vorkehrungen getroffen werden müssen (Stand: November 2020). Argumentiert wird damit, dass es sich bei Geflüchtetenunterkünften um ein „anderes Setting“ handle.
Die Erzählungen aller Beteiligten sind geprägt von einer kräftezehrenden Grundstimmung und dem Gefühl, alleingelassen zu werden. Dies schlägt sich sowohl auf Seiten der Mitarbeitenden als auch auf derer der Schutzsuchenden nieder. Auf die bereits bestehenden Probleme wie Einsamkeit und Gefühle der Ausgrenzung wirkt die Pandemie wie ein Katalysator. Die größte Herausforderung bleibt wohl, den Menschen eine Perspektive aufzuzeigen.
Es bleibt zu hoffen, dass jede*r Einzeln*e der Mitarbeitenden, sich seiner/ihrer Möglichkeit zur Hilfestellung bewusst ist. Dass mit der richtigen Herangehensweise in einer noch so aussichtslosen Situation den Schutzsuchenden zumindest ein Gefühl der Zuversicht vermittelt werden kann. Die Gespräche mit den Mitarbeiter*innen lassen uns hoffen und verdeutlichen: Es wird Zeit, noch deutlicher und mit Nachdruck auf die Missstände aufmerksam zu machen, denn nur die Kenntnis der Strukturen öffnet den Blick für Fehler und Handlungsspielräume im System.