Wozu die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen unter Nennung von Namen?

Hass und Hetze nehmen zu und kommen uns bedrohlich nah.
Vor Jahren haben migrantisierte Journalist*innen angefangen Hasstiraden in hate poetry-Auftritten zu verarbeiten. Da war bei mir persönlich die Angst noch nicht konkret. Auch war meine Sorge noch nicht so groß, als ich von Berichten über Rechtsextreme las, die Feindeslisten führten. Meldungen über rassistische Umtriebe von Rechtsextremist*innen und von Menschen aus der sogenannten Mitte der Gesellschaft mahnen mich nun zum Schutz meiner Privatsphäre und der meiner Familie und zwingen mich, mit den eigenen Daten vorsichtiger umzugehen.

Nicht das erste Mal lasse ich Google nach mir suchen, um meinen Fußabdruck im Internet herauszufinden. Auch dieses Mal taucht unter den Suchergebnissen, wenn auch an dreißigster Stelle, die Verlinkung zur polnischen Seite mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf. Die Entscheidung betrifft die Beschwerde meiner Familie vor dem EGMR und enthält Namen, Geburtsjahr und Herkunft aller Familienmitglieder. Neben dem Ausgang der Beschwerde sind in der Entscheidung die Schritte aufgeführt, die meine Familie im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren bis dahin unternehmen musste, um ein Bleiberecht in Deutschland erstreiten zu können. Diese Informationen, die meine Mutter, meinen Vater und auch meine damals noch überwiegend minderjähri-gen Geschwister betreffen, sind im Internet frei zugänglich. Arbeitgeber*innen, Auf-traggeber*innen, neue und alte Bekannte, Neugierige und auch Rassist*innen brauchen lediglich den Vor- und Nachnamen eines meiner Familienmitglieder in einer Suchmaschine einzugeben und erfahren so ziemlich viel über uns.

Das will ich nicht mehr.

Das wollen auch alle anderen Familienmitglieder nicht. Mit Ausnahme von meiner Schwester war den übrigen Familienmitgliedern der öffentliche Zugang zur Ge-richtsentscheidung nicht bekannt.
Ende Januar diesen Jahres wende ich mich an den damaligen Anwalt, der uns vor dem EGMR vertreten hat. Ihm zufolge sei der Verlag Wolters Kluwer Polen bei der Veröffentlichung der Entscheidung in der eigenen Datenbank nachlässig gewesen und der Anwalt empfiehlt mir seinen Kollegen in Polen. Ich recherchiere allerdings selbst und finde heraus, dass der EGMR eine eigene Datenbank, die Human Rights Documentation (HUDOC), führt. Dort finde ich nicht nur die Gerichtsent-scheidung im Fall meiner Familie, sondern auch alle anderen Fälle, die der damali-ge Anwalt vor dem EGMR vertreten hat. Die Treffer in der HUDOC sind weder mit Internetsuchmaschinen verlinkt, noch sind die einzelnen HUDOC-Verlinkungen über einen Browser zugänglich. Das heißt, dass EGMR-Entscheidungen nur in der HUDOC recherchiert werden können. Externe Datenbanken dürfen Veröffentli-chungen des EGMR unter Angabe der Quelle veröffentlichen. Wolters Kluwer Po-len hat aus welchen Gründen auch immer aus den Fällen des damaligen Anwalts nur die Gerichtsentscheidungen meiner Familie veröffentlicht.

Was tun? Wie kann meine Familie den freien Zugang zur Gerichtsentscheidung unterbinden?

Wir wenden uns schriftlich an den EU-Datenschutzbeauftragten sowie den Daten-schutzbeauftragten von Wolters Kluwer Deutschland und bitten sie die EGMR-Gerichtsentscheidung zu anonymisieren oder ggfs. aus den Datenbanken zu lö-schen. Wir schreiben auch dem damaligen Anwalt eine Mail, in der wir unseren Unmut zum Ausdruck bringen und ihm der Verletzung der Fürsorgepflicht vorwer-fen.
Recht schnell antwortet das Büro des EU-Datenschutzbeauftragten und verweist in diesem Fall auf die Zuständigkeit des Europarats. Wir schicken dem Ethik-Beauftragten des Europarats unsere Beschwerde über ein Online-Formular.
Der Datenschutzbeauftragte Wolters Kluwer Deutschland antwortet ziemlich zügig und sieht die Verantwortung bei Wolters Kluwer Polen. Noch am gleichen Tag sen-den wir dem polnischen Verlag unsere Beschwerde zu.

Vier Tage später

Bei der nächsten Internetrecherche nach Versendung der Beschwerden stelle ich fest, dass die Gerichtsentscheidungen in allen Fällen, die unser damaliger Anwalt vertreten hat, nicht mehr in der HUDOC verfügbar sind. Auch Wolters Kluwer Polen hat die Gerichtsentscheidung weitgehend anonymisiert. Die Verlinkung zur Ge-richtsentscheidung in der Datenbank von Wolters Kluwer Polen funktioniert weiter-hin, ist jedoch nicht mehr über Google aufrufbar und auch auf Google sind einige Ergebnisse aus Datenschutzgründen entfernt worden.
Außerdem taucht nun auf Google ein neuer Treffer auf, unter dem die Gerichtsent-scheidung mit Namen veröffentlicht ist.

Was soll das?

Erneut schreiben wir dem/der Ethik-Beauftragten des Europarats und Wolters Klu-wer Polen, wobei wir sie diesmal auf die neue Verlinkung hinweisen und sie auf-fordern, auch diese Veröffentlichung zu unterbinden.
Nur Wolters Kluwer Polen schreibt uns zurück und informiert uns über das, was wir schon wissen.
Die neue Verlinkung, die zu einer Website in Großbritannien führt, macht uns miss-trauisch. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Hartnäckigkeit, mit der die Ver-öffentlichung mit Namen durchgesetzt werden soll, fallen auf.
Ist nun der/die EU-Datenschutzbeauftragte und / oder der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig, dies zu unter-binden?

Wozu die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen unter Nennung von Namen ?

Meine Familie und ich sehen keinen Nutzen in der Veröffentlichung der EGMR-Gerichtsentscheidung unter Nennung unserer Namen. Im Gegenteil! Sie schadet uns im öffentlichen Leben wie z.B. bei der Jobsuche oder Auftragsakquise und ver-letzt zudem unsere Privatsphäre.
Meiner Schwester und mir war das bis vor Kurzem nicht bewusst. Nach den rassis-tischen Anschlägen in Hanau ist der Schutz unserer Privatsphäre noch dringlicher geworden. Dass wir immer noch in diesem Land sind, ist manchen Mitbürger*innen ein Dorn im Auge. Wir haben in Deutschland fast alle Rechtsmittel ausgeschöpft und jedes Mal eine Ablehnung einkassiert. Die Beschwerde vor dem EGMR ist eine Bestätigung für all die Ablehnungen an deutschen Gerichten. Und dennoch hat die Ausländerbehörde es nicht geschafft, uns abzuschieben. Wir verstehen die neue Veröffentlichung der EGMR-Entscheidung auf der britischen Website als ei-nen hartnäckigen und demonstrativen Hinweis dafür, dass wir in Deutschland nicht hätten bleiben dürfen. Das dürfe man nicht unanonymisiert lassen.

Zitiervorschlag:
R.A.: Wozu die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen unter Nennung von Namen?, RLC Journal (2020) 6. 
< https://rlc-journal.org/2020/wozu-die-veroffentlichung-von-gerichtsentscheidungen-unter-nennung-von-namen?>


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